Bankrecht

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Rechtsanwalt Marco Pape ist ausgebildeter Bankkaufmann und war mehrere Jahre in diesem Beruf tätig. Er kennt die Bankpraxis und kann Ihnen bei Rechtsstreitigkeiten mit Ihrer Bank oder Sparkasse helfen.

Im Bankrecht sind wir u. a. in folgenden Bereichen für Sie tätig:


Widerruf von Kreditverträgen

Aktuelle EuGH-Entscheidung vom 26.03.2020: Widerruf von Kreditverträgen, die zwischen 2010 und 2016 geschlossen worden sind, heute noch möglich!

Am 26.03.2020 hat der EuGH entschieden, dass Verbraucher in Darlehensverträgen "klar und prägnant" über den Beginn der Widerrufsfrist aufzuklären sind, dies in den meisten Darlehensverträgen zwischen 2010 und 2016 aber nicht geschehen ist. Bedeutet: Millionen Verbraucher können ihr Immobiliendarlehen oder ihren Autokredit möglicherweise heute noch widerrufen, auch wenn der Vertragsabschluss schon lange zurückliegt.

Wenn Sie also Ihren Immobilienkredit ablösen bzw. umfinanzieren oder Ihren "alten Diesel" gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben möchten - sprechen Sie uns an: Wir prüfen Ihren Vertrag, klären Sie über die Rechtslage auf und erklären, wie Sie am besten handeln sollten.

Ein Widerruf ist vor allem dann interessant, wenn Sie ein Immobiliendarlehen zu einem Zinssatz abgeschlossen haben, der über dem heutigen Zinsniveau liegt. Zinsen für Immobiliendarlehen sind derzeit sehr niedrig. Wer deshalb einen langfristigen Kredit mit höheren Zinsen vorzeitig ablösen möchte, muss eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zahlen. In zahlreichen Fällen hat die Bank bei Abschluss des Kreditvertrags aber fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet, sodass die Frist für den Widerruf des Kreditvertrags bis heute noch nicht zu laufen begonnen hat. Wer den Kreditvertrag in solchen Fällen widerruft, muss zwar das Darlehen zurückzahlen, dafür aber keine Vorfälligkeitsentschädigung entrichten. Es kann sich daher lohnen, die Widerrufsbelehrungen in Kreditverträgen prüfen zu lassen - vorausgesetzt, Sie möchten und können das Darlehen auch vollständig ablösen.

Girokonto & Zahlungskarten

Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Girokonten und Zahlungskarten kommen häufig vor, etwa bei Phishing oder Kartenmissbrauch durch Diebstahl oder Ausspähen der PIN. Wir vertreten Sie, wenn sich Ihre Bank oder Sparkasse zu Unrecht weigert, die Kontobelastungen wieder gutzuschreiben.

Immobilienkredite

Wenn das Eigenkapital nicht für den Kaufpreis einer Immobilie ausreicht, kommt die Bank ins Spiel. Dann gilt es: Erst beraten lassen, dann Kreditvertrag unterschreiben.

Schließen Sie keinen Darlehensvertrag ab, den sie nicht in allen Einzelheiten verstehen. Werden Sie hellhörig, wenn der Bankberater Ihnen ungefragt ein Forward-Darlehen oder Zins-Cap-Darlehen empfiehlt - oder eine Zwischenfinanzierung, die Sie womöglich gar nicht benötigen, aber mit horrenden Bereitstellungszinsen vergüten müssen.

Diese Fragen stellt der Bankberater wahrscheinlich auch nicht: Können Sie das Darlehen auch noch zurückzahlen, wenn die Zinsen nach Ablauf der Zinsbindung in 10 oder 15 Jahren gestiegen sind? Haben Sie überhaupt ausreichend Eigenkapital für eine langfristige Finanzierung? Was passiert, wenn unvorhergesehen Arbeitslosigkeit eintritt - oder Berufsunfähigkeit?

Oder verlangt die Bank neben der Grundschuld weitere Sicherheiten, die Sie oder den jeweiligen Sicherungsgeber finanziell überfordern, die Bank dafür aber erheblich übersichern würden?

Hierüber und über weitere Fallstricke wird die Bank Sie nicht aufklären - wir schon. Melden Sie sich einfach bei uns, wir helfen gerne.

Falschberatung

Banken und Sparkassen wollen Geld verdienen. Die Kundenbetreuer sind also keine Berater, sondern Verkäufer: Sie empfehlen häufig hauseigene Produkte, um Provisionen zu verdienen. Die Anlageziele des Kunden bleiben hierbei oft außer Acht. Ob auch Sie falsch beraten worden sind und deshalb Schadensersatz verlangen können, prüfen wir gerne. Bereiten Sie einfach die relevanten Unterlagen vor und vereinbaren Sie einen Termin mit uns.

Kündigung von Kreditverträgen

Falls Ihre Bank oder Sparkasse Ihren Darlehensvertrag gekündigt hat und das Darlehen zurückfordert, prüfen wir, ob die Kündigung wirksam ist. Eine unwirksame Kündigung weisen wir zurück und verlangen Fortsetzung des Vertrags. Ist die Kündigung wirksam, versuchen wir, vor Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eine außergerichtliche Einigung mit Ihrer Bank oder Sparkasse zu erzielen. Sprechen Sie uns an, wir helfen gerne.

Ihr Ansprechpartner für Bankrecht: RA Marco Pape