Arbeitsrecht

Immobilien- und Mietrecht

Immobilien- und Mietrecht

Mietrecht

Im Mietrecht beraten und vertreten wir Mieter und Vermieter von Wohn- und Geschäftsräumen in allen mietrechtlichen Fragen: vor Abschluss des Mietvertrages, während des Mietverhältnisses oder bei seiner Beendigung.

Kündigung & Räumungsklage

Mieter können ohne Grund kündigen, Vermieter benötigen einen gesetzlichen Kündigungsgrund, zum Beispiel Eigenbedarf oder Zahlungsverzug des Mieters.

Sofern Sie als Vermieter Ihrem Mieter kündigen möchten, müssen Sie hierbei einige gesetzliche Vorgaben beachten – hieran scheitern in der Praxis zahlreiche Kündigungen. Wir helfen Ihnen, das Mietverhältnis rechtssicher zu beenden: Entweder durch Verhandlungen mit Ihrem Mieter und dem Ziel, den Mietvertrag einvernehmlich aufzuheben, oder aber durch Ausspruch einer Kündigung. Zieht der Mieter nach einer Kündigung nicht aus, erheben wir Räumungsklage und vertreten Sie als Vermieter in dem Räumungsrechtsstreit vor Gericht.

Sollten Sie als Mieter eine Kündigung erhalten haben oder bereits auf Räumung verklagt worden sein, dann prüfen wir die Rechtslage und stimmen gemeinsam mit Ihnen das weitere Vorgehen ab. In Betracht kommen etwa Gespräche mit dem Vermieter, um einen späteren Auszugstermin zu verhandeln, oder die Verteidigung gegen eine Räumungsklage, um den Verlust der Wohnung abzuwenden.

Entwurf & Prüfung von Mietverträgen

Besonders im Gewerbemietrecht empfiehlt es sich für Mieter und Vermieter gleichermaßen, den Mietvertrag von einem Rechtsanwalt entwerfen oder vor Vertragsabschluss prüfen zu lassen. Im Gewerbemietrecht gilt das Wohnraummietrecht nämlich nur eingeschränkt. Zudem werden regelmäßig feste Vertragslaufzeiten vereinbart, die eine ordentliche Kündigung während der Laufzeit ausschließen. Wer sich so lange bindet, sollte sichergehen, dass der Gewerbemietvertrag nur Klauseln enthält, die wirksam sind und den eigenen (wirtschaftlichen) Interessen ausreichend Rechnung tragen.

Mängel & Mietminderung

Weist die Wohnung Mängel auf, helfen wir Mietern, die Mietminderung und die Mängelbeseitigung schnell und effektiv durchzusetzen. Und Vermieter unterstützen wir dabei, unberechtigte Gewährleistungsrechte des Mieters abzuwehren oder ihrerseits Schadensersatzansprüche gegen Mieter geltend zu machen.

WEG-Recht

Im WEG-Recht beraten und vertreten wir einzelne oder mehrere Wohnungseigentümer, die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) oder den Verwalter der WEG.

Hier sind wir u. a. in folgenden Bereichen für Sie tätig:

  • Anfechung von WEG-Beschlüssen
  • Sonderumlage für energetische Modernisierung
  • Sondernutzungsrechte
  • Bauliche Veränderungen, Instandhaltung und Modernisierung
  • Teilungserklärung
  • WEG-Versammlung: Einberufung, Teilnahme und Abstimmung
  • Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan und Hausgeld
  • Durchsetzung von Ansprüchen der WEG gegenüber dem Verwalter oder Dritten
  • Abwehr von Forderungen gegen die WEG oder einzelne Wohnungseigentümer