§ 1 der Bundesnotarordnung beschreibt den Notar als unabhängigen Träger eines öffentlichen Amtes für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und anderen Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege.
Die Rolle des Notars beschränkt sich dabei nicht auf die Dokumentation geschlossener Verträge. Vielmehr ist er ein neutraler Berater sämtlicher am Beurkundungsprozess beteiligten Personen.
Bei der Gestaltung notarieller Urkunden gehört es zu seinen Aufgaben, Regelungen zu finden, die einerseits rechtlich eindeutig und einwandfrei sind und andererseits dem tatsächlichen Willen der Parteien entsprechen. Dabei verfolgen die unterschiedlichen Vertragsparteien naturgemäß unterschiedliche Ziele. Wo nötig, übernimmt der Notar eine vermittelnde Position und unterstützt bei der Erarbeitung von angemessenen und ausgewogenen Lösungen.
Der Schwerpunkt der notariellen Tätigkeit liegt im Bereich des Immobilienrechts, des Gesellschaftsrechts sowie des Familien– und Erbrechts. Die Interessenschwerpunkte des Notars Dr. Jens Christoph Tilse liegen dabei in den Bereichen des Immobilien– und Gesellschaftsrechts.
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