Arbeitsrecht

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Arbeitsrecht

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten und vertreten wir Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte in allen Fragen des Arbeitsrechts - nicht nur in Frankfurt am Main, auch bundesweit.

Wir betreuen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Grund ist ganz einfach: Denn nur wer täglich mit beiden Parteien des Arbeitsverhältnisses zusammenarbeitet, weiß und versteht auch, wie die jeweils andere Seite denkt und handelt. Dieses Wissen und diese Erfahrung helfen uns, Sie bestmöglich außergerichtlich oder vor dem Arbeitsgericht zu vertreten.


Arbeitnehmer

Wir kennen Ihre Rechte als Arbeitnehmer. Das sollten Sie auch.

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben oder einen Aufhebungsvertrag unterschreiben sollen, dann melden Sie sich bitte unverzüglich bei uns - wir helfen schnell und unkompliziert. Achtung: Bei einer Kündigung ist Eile geboten - Sie müssen innerhalb von drei Wochen klagen, sonst gilt die Kündigung als wirksam. Nehmen Sie also umgehend Kontakt mit uns auf.

Möchten Sie sich einfach über Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer, Führungskraft oder Geschäftsführer erkundigen? Oder haben Sie Fragen zu Ihrem Arbeits- oder Dienstvertrag? Brauchen Sie Rechtsrat wegen einer Abmahnung oder Versetzung? Sollen Sie Kurzarbeit leisten? Möchten Sie Ihr Zeugnis prüfen lassen oder schuldet Ihr Arbeigeber noch Gehalt?

In diesen oder ähnlichen Situationen unterstützen wir Sie gerne mit unserem Fachwissen und unserer Erfahrung: Rufen Sie an oder senden Sie uns einfach eine E-Mail, wir kümmern uns um Ihren Fall.

Arbeitnehmer bestens beraten.

Arbeitnehmer beraten und vertreten wir in jeder Phase ihres Arbeitsverhältnisses: vor Unterzeichnung des Arbeitsvertrags, im Arbeitsalltag und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Sprechen Sie uns an, sobald sich Differenzen mit Ihrem Arbeitgeber abzeichnen oder Sie sich einfach über Ihre Rechte als Arbeitnehmer informieren möchten - wir helfen schnell, kompetent und zuverlässig. Nachfolgend zeigen wir einige Beispiele für unsere Leistungen im Arbeitnehmer-Recht:

Kündigung: 3-Wochen-Frist beachten

Wenn Ihnen gekündigt worden ist, sollten Sie sofort Kontakt mit uns aufnehmen: Denn eine schriftliche Kündigung muss innerhalb von 3 Wochen mit einer Klage vor dem Arbeitsgericht angegriffen werden. Bleiben Sie untätig oder versäumen Sie diese Frist, dann gilt die Kündigung als wirksam. Ihr Arbeitgeber muss und wird Sie auf diese Frist nicht hinweisen. Darüber hinaus sollten Sie sich unverzüglich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden, um Nachteile beim Bezug von Arbeitslosengeld zu vermeiden.

Nach Erhalt einer Kündigung ist also Eile geboten. Wir prüfen, ob und wie Sie sich gegen die Kündigung wehren sollten. Dabei haben wir Kosten und Risiken eines Rechtsstreits stets im Blick: Von Klagen, die keinen Erfolg versprechen oder deren Kosten in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen, raten wir ab. In allen anderen Fällen entscheiden wir gemeinsam mit Ihnen, ob wir zunächst noch außergerichtliche Verhandlungen mit dem Arbeitgeber führen oder sogleich Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen.

Aber auch wenn Sie die Kündigung akzeptieren möchten, sollten Sie gleichwohl unsere Einschätzung einholen, ob ein Rechtsstreit sinnvoll und wirtschaftlich vertretbar ist. So ist etwa denkbar, dass Ihr Arbeitgeber sich erst nach außergerichtlichen Verhandlungen oder einer Kündigungsschutzklage dazu bewegen lässt, erstmals eine Abfindung anzubieten, sein bisheriges Angebot zu erhöhen oder ein besseres Zeugnis zu erteilen. Und fristlose Kündigungen sollten immer angegriffen werden, weil sie zu einer Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld führen und den beruflichen Lebenslauf erheblich belasten.

Führungskräfte

Wir beraten Führungskräfte in Trennungs- oder sonstigen Konfliktsituationen. Hier gilt im Normalfall der Grundsatz: Verhandeln statt prozessieren, um den Streit auf Augenhöhe und ohne Ansehensverlust beizulegen. Ziel ist die außergerichtliche Einigung mit Ihrem Arbeitgeber über Fragen wie Weiterbeschäftigung oder Abfindung, Freistellung, Wettbewerbsverbot, Sonderzahlungen, Optionen und Zeugnis. Scheitert ein außergerichtlicher Vergleich, werden wir Ihre Interessen vor Gericht vertreten.

Abfindung

Ein Anspruch auf Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag besteht - entgegen landläufiger Meinung - grundsätzlich nicht. Es ist vielmehr Verhandlungssache, ob und in welcher Höhe der Arbeitgeber eine Abfindung zahlt. Dabei gilt: Mit der Dauer des Arbeitsverhältnisses und dem Risiko, dass sich die Kündigung in einem Gerichtsverfahren als unwirksam erweist, steigt erfahrungsgemäß auch die Bereitschaft des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer (höher) abzufinden.

Abmahnung

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, dann prüfen wir den Sachverhalt und beraten Sie, ob und wie Sie gegen die Abmahnung vorgehen sollten: Vielfach empfiehlt sich eine schriftliche Gegendarstellung, in anderen Fällen ist eine Klage auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte zu erwägen.

Aufhebungsvertrag

Aufhebungsverträge sind beliebt - vor allem bei Arbeitgebern: Denn hierdurch können sie ein Arbeitsverhältnis schnell und geräuschlos beenden, ohne Kündigungsfristen einhalten, Kündigungsgründe angeben, den Betriebsrat anhören oder die Zustimmung einer Behörde einholen zu müssen. Aber auch für Arbeitnehmer kann ein Aufhebungsvertrag vorteilhaft sein - etwa wenn der Arbeitgeber im Gegenzug eine Abfindung oder ein sehr gutes Zeugnis verspricht, oder der Arbeitnehmer bereits eine neue Beschäftigung gefunden hat und nun nicht mehr die Kündigungsfrist bei seinem Noch-Arbeitgeber einhalten möchte.

Bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags drohen dem Arbeitnehmer aber auch erhebliche Nachteile, weil er aktiv an seiner Beschäftigungslosigkeit mitwirkt. Die Agentur für Arbeit kann deshalb gegen ihn eine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld verhängen.

Deshalb gilt: Sollte Ihr Arbeitgeber Ihnen einen Aufhebungsvertrag anbieten, bitten Sie zunächst um Bedenkzeit. Ein seriöser Arbeitgeber wird hierauf eingehen. Lassen Sie den Vertrag von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen, um arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Fallstricke zu vermeiden. Erfahrungsgemäß erklären sich Arbeitgeber bereit, noch über Einzelheiten des Vertrags zu verhandeln. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

Arbeitszeugnis

Ohne gutes Arbeitszeugnis wird es schwer, eine neue Beschäftigung zu finden. Arbeitszeugnisse können Lücken oder andere negative Beurteilungen enthalten, die ein Laie auf den ersten Blick nicht erkennt - wohl aber ein Personalchef. Im Zweifel sollten Sie Ihr Arbeitszeugnis deshalb von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen oder erstellen lassen - gerne von uns.


Arbeitgeber

Als "externe Personalabteilung" beraten wir Arbeitgeber in allen arbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten: Wir entwerfen Arbeitsverträge oder Betriebsvereinbarungen, führen Verhandlungen mit dem Betriebsrat oder begleiten personelle Maßnahmen wie Einstellungen, Abmahnungen oder Kündigungen. In einem persönlichen Gespräch überzeugen wir Sie gerne von unseren Leistungen.

Wir sind Ihre Personalabteilung.

Auf Arbeitgeberseite beraten und vertreten wir Sie bei allen arbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen und Problemen, die in Ihrem Betrieb oder Unternehmen auftreten: fachkundig und diskret, gerne auch als ständiger Rechtsberater. Beispiele für unsere Dienstleistungen im Arbeitgeber-Recht:

Arbeitsverträge & Betriebs-Vereinbarungen

Wir prüfen und entwerfen Verträge für Arbeitgeber, etwa Arbeits- und Aufhebungsverträge oder Betriebsvereinbarungen. In der arbeitsrechtlichen Praxis stellt sich immer wieder die Frage, ob einzelne vertragliche Regelungen wirksam oder wie sie auszulegen sind. Unwirksame oder mehrdeutige Vertragsklauseln können zu erheblichen Nachteilen für Sie als Arbeitgeber führen. Zudem stellen die Arbeitsgerichte ständig höhere Anforderungen an die Transparenz und damit Wirksamkeit von Vertragsklauseln. Daher sollten Sie sich in regelmäßigen Abständen vergewissern, dass Ihre Arbeitsverträge der akutellen Rechtslage entsprechen. Nicht zuletzt das Mindestlohn-Gesetz macht es erforderlich, Arbeitsverträge neu zu formulieren.

Kündigung

Wenn Sie einen Mitarbeiter kündigen müssen, dann sollten Sie sich bereits vor Ausspruch der Kündigung an uns wenden - und nicht erst, wenn Ihr Mitarbeiter gegen die Kündigung klagt: Zum einen, weil bei Kündigungen wichtige Fristen und Formalien zu beachten sind; unterlaufen Ihnen hierbei Fehler, können sie vielfach nicht mehr korrigiert werden. Zum anderen, weil wir durch faire, aber zielgerichtete Verhandlungen mit Ihrem Mitarbeiter oft eine außergerichtliche und geräuschlose Einigung erzielen können, ohne dass Sie ein zeit- und kostenintensives Gerichtsverfahren führen müssen.

Beachten Sie bitte, dass Sie als Arbeitgeber die Kündigungsgründe in einem Gerichtsverfahren darlegen und beweisen müssen. Hierzu ist es erforderlich, bereits im Vorfeld der Kündigung den Sachverhalt zu ermitteln und beweissicher zu dokumentieren. Vor allem betriebsbedingte Kündigungen sollten von Anfang an von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht begleitet werden - gerne von uns: Denn hier müssen Sie als Arbeitgeber im Detail vortragen und beweisen können, dass, wann und mit welchem Inhalt Sie eine unternehmerische Entscheidung getroffen und umgesetzt haben; ferner, dass und in welchem Umfang sich hierdurch der Beschäftigungsbedarf verringert hat - und schließlich, dass Sie zwischen mehreren vergleichbaren Arbeitnehmern eine Sozialauswahl durchgeführt haben, die den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Sachverhalte, die eine außerordentliche fristlose Kündigung rechtfertigen könnten, müssen Sie zügig aufklären; denn eine außerordentliche fristlose Kündigung können Sie nur innerhalb von 2 Wochen ab Kenntnis der maßgebenden Tatsachen aussprechen. Die Erfahrung zeigt, dass Arbeitgeber die Frist häufig versäumen, weil sie den Sachverhalt nicht mit der gebotenen Eile aufklären.

Zudem müssen Sie vor jeder Kündigung den Betriebsrat anhören. Auch hier unterlaufen Arbeitgebern in der Praxis häufig vermeidbare Fehler, die zur Unwirksamkeit der Kündigung führen können.

Abmahnung

Falls Ihr Mitarbeiter gegen arbeitsvertragliche Pflichten oder betriebliche Regeln verstößt, müssen Sie entscheiden, ob und wie Sie hierauf reagieren. Zu beachten ist, dass der konkrete Sachverhalt, den Sie abmahnen, nicht mehr als Kündigungsgrund herangezogen werden kann: Abmahnung und Kündigung wegen desselben Sachverhalts schließen sich nämlich aus. Auch sollten Sie dafür sorgen, dass kein anderer Vorgesetzter voreilig eine Abmahnung ausspricht, während Sie den Vorfall zum Anlass einer Kündigung nehmen wollten.

Umgekehrt laufen Sie Gefahr, dass Sie eine Kündigung aussprechen, das Arbeitsgericht im nachfolgendem Kündigungsschutzprozess aber zu der Ansicht gelangt, dass eine Abmahnung als mildere Sanktion ausgereicht hätte, um auf das Fehlverhalten Ihres Mitarbeiters zu reagieren.

Im Zweifel sollten Sie immer einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen - gerne uns. Wir entscheiden, ob der Sachverhalt (noch) abgemahnt werden muss oder (bereits) einen Kündigungsgrund darstellt. Anschließend werden wir in enger Abstimmung mit Ihnen alles Erforderliche form- und fristgerecht veranlassen.

Beratung im Betriebsalltag

Sie können sich auf unser Know-how im Arbeitsrecht verlassen, wenn es darum geht, Probleme oder Streitigkeiten mit der Belegschaft oder dem Betriebsrat zeitnah und pragmatisch zu lösen oder Fragen aus dem betrieblichen Alltag zu beantworten. Wir machen das für Sie, damit Sie sich um andere Dinge kümmern können.

Betriebsverfassungs-Recht

Wir beraten und vertreten Sie bei Verhandlungen und Rechtsstreitigkeiten mit dem Betriebsrat, damit Sie mitbestimmungspflichtige Maßnahmen rechtssicher durchführen können.


Betriebsräte

Sie möchten einen Betriebsrat gründen oder Ihre Mitbestimmungsrechte gegenüber dem Arbeitgeber durchsetzen? Sie möchten sich fortbilden und alles über Ihre Rechte und Pflichten als Betriebsrat erfahren? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf: Wir beraten und schulen Betriebsräte und vertreten sie gegenüber dem Arbeitgeber - in außergerichtlichen Verhandlungen, vor der Einigungsstelle oder dem Arbeitsgericht.

Betriebsverfassungs-Recht verständlich

Für Betriebsräte sind wir kompetente und vertrauliche Ansprechpartner bei allen Fragen zum Arbeitsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Mitbestimmungsrecht und Tarifvertragsrecht.

Wir unterstützen Betriebsräte etwa bei der Um- und Durchsetzung von Mitbestimmmungsrechten, bei der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen und Regelungsabreden oder bei Fragen und Problemen aus dem Betriebsalltag. Im Streitfall vertreten wir Betriebsräte auch vor der Einigungsstelle und allen deutschen Arbeitsgerichten. Sprechen Sie uns an, damit wir Einzelheiten vertraulich besprechen können.

Schulungen für Betriebsratsmitglieder

Bei Bedarf führen wir Schulungen für Betriebsräte durch, gerne auch in unseren modernen und klimatisierten Kanzleiräumen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.


Termin vereinbaren

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir helfen Ihnen gerne. Unser Sekretariat vereinbart einen Besprechungstermin mit Ihnen, in dringenden Fällen (etwa bei Kündigungen oder einstweiligem Rechtsschutz) auch für denselben Tag. Außerhalb der üblichen Bürozeiten und an den Wochenenden erreichen Sie uns über die Unterseite Kontakt: Wir werden uns dann umgehend bei Ihnen melden.

Ihr Ansprechpartner für Arbeitsrecht:
RA Marco Pape
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Dozent für Arbeitsrecht bei der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main