Verkehrsrecht

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Verkehrsrecht

Bei Verkehrsunfällen setzen wir Ihre berechtigten Ansprüche gegen die Versicherung des Unfallgegners durch.

Die Unfallschäden müssen zunächst durch einen Kfz-Gutachter festgestellt werden. Wir arbeiten mit ausgewiesenen Experten zusammen; bei Bedarf nennen wir Ihnen gerne geeignete Kfz-Gutachter. Der Gutachter ermittelt dann entweder die voraussichtlichen Reparaturkosten oder – bei einem Totalschaden – den Wert des Fahrzeugs zum Unfallzeitpunkt und den Restwert für das beschädigte Fahrzeug.

Sobald uns diese Angaben vorliegen, werden wir alle begründeten Ansprüche bei der Versicherung des Unfallgegners geltend machen, etwa:


  • Reparaturkosten: Hier haben Sie grundsätzlich die Wahl, ob Sie das Fahrzeug tatsächlich in einer Fachwerkstatt reparieren lassen oder ob Sie nur die voraussichtlichen Reparaturkosten (ohne Mehrwertsteuer) ersetzt verlangen möchten, um selbst zu entscheiden, ob und wie Sie Ihr Fahrzeug später reparieren. Wir erklären Ihnen gerne, welche Möglichkeiten Sie hier haben.

  • Wertminderung, die trotz Reparatur des Fahrzeugs verbleibt (sog. „Unfallwagen“).

  • Kosten des Kfz-Gutachters: Bei geringfügigen Schäden unter 700,00 € genügt es regelmäßig, einen Kostenvoranschlag eines Gutachters oder einer Werkstatt einzuholen; bei Zweifeln sprechen Sie uns bitte an.

  • Nutzungsausfall für die Dauer der Reparatur oder den Zeitraum bis zum Neukauf eines Fahrzeugs – oder alternativ die Kosten für ein gleichwertiges Mietfahrzeug.

  • Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs bei einem Totalschaden, also den Wert des Fahrzeugs zum Unfallzeitpunkt abzüglich des Restwertes, den Sie für das beschädigte Fahrzeug noch erzielen können.


  • Ersatz für sonstige beschädigte Gegenstände, Schmerzensgeld und/oder Heilbehandlungskosten.

Erfahrungsgemäß regulieren die Kfz-Haftpflichtversicherungen nur sehr schleppend; auch wenden sie immer wieder ein, dass das Fahrzeug in einer anderen Werkstatt wesentlich günstiger hätte repariert werden können. Wir helfen Ihnen, dass der Unfall zügig abgewickelt wird und Ihre berechtigten Ansprüche auch vollständig erfüllt werden - notfalls vor Gericht.

Ihr Ansprechpartner für Verkehrsrecht: RA Marco Pape